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Service für Mandanten

So können Sie sich auf ein Gespräch vorbereiten:

Gerne betreuen wir Sie schnell und effektiv bei Ihrer Problemlösung - und zwar schon bei Ihrem ersten Gespräch. Aus diesem Grund bitten wir Sie erforderliche Unterlagen bereits zum ersten Termin mitzubringen. Gerne teilen wir Ihnen im Rahmen eines Telefonates mit, welche Unterlagen sinnvollerweise mitzubringen sind.


Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch schon vorab in unserer Kanzlei abgeben oder uns per E-Mail/Telefax/Post zuleiten. Hierdurch können wir uns auf unser erstes Gespräch intensiv vorbereiten und die gemeinsame Zeit optimal ausnutzen. Bei speziellen Fragen haben wir die Möglichkeit, entsprechende Informationen bereits vorab zusammen zu stellen.

Sämtliche Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Hinweis: Wir sind gerne bereit Kopien Ihrer Unterlagen in unserer Kanzlei zu fertigen. Sollten Sie diese Aufgabe selbst erledigen, möchten Sie  beachten, dass die Kopien vollständig sind und vor allen Dingen auch die  Rückseiten  kopiert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) befinden sich oft auf der Rückseite von Firmenschreiben. 

Hinweise bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung oder Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe

 


Rechtsschutzversicherung

Bringen Sie – soweit vorhanden – Ihre Versicherungspolice zum ersten Mandatsgespräch mit. Bitte beachten Sie, dass es sinnvoll ist, vor der Kontaktierung des Rechtsanwaltes bereits mit der Rechtsschutzversicherung zu telefonieren und Ihren Fall zu schildern. Die meisten Versicherungsgesellschaften gewähren Ihnen zumindest für die Erstberatung beim Anwalt Kostenschutz und geben Ihnen bereits eine Schadensnummer, die Sie dann zusammen mit der Versicherungspolice zum Beratungsgespräch mitbringen.Hinsichtlich der Kostendeckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung bitte wir folgendes zu beachten:

Aus Kulanz führen wir die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei durch, soweit kein umfänglicher Schriftverkehr mit der Versicherung zur Abgabe der Kostenzusage erforderlich ist. Eine Gewähr dafür, dass die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage für das  von Ihnen übertragene Mandat übernimmt, können wir jedoch nicht übernehmen. 



Prozesskostenhilfe

Falls Prozesskostenhilfe beantragt werden soll, muss das amtliche Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den entsprechenden Belegen eingereicht werden. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne beim Ausfüllen behilflich. Erläuterungen können Sie  auch dem Hinweisblatt entnehmen, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. 

 

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