Rechtsanwalt Dr. Alfons Hölzl ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein
- individuelle Gestaltung von Vereinssatzungen
- Beratung bei Vereinsorganisationen und Strukturveränderungen
- Organisation und Abwicklung von Mitgliederversammlungen
- Gestaltung von Spieler-/Trainer-Anstellungsverträgen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Vereine und Mitglieder, insbesondere Schadensersatzansprüche
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