Ehe- und Familienrecht

  • Ehescheidungen
  • Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Zugewinn- und Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung bei  Miteigentum an Wohnungen/Eigenheimen sowie  gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten
  • elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Beratung nichtehelicher Lebensgemeinschaften 

Checkliste Ehe- und Familienrecht

So können Sie sich vorbereiten: 
Gerne betreuen wir Sie schnell und effektiv bei Ihrer Problemlösung - und zwar schon bei Ihrem ersten Gespräch. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen – soweit vorhanden – zu diesem Termin bereits mitzubringen.

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
  • Ehevertrag (soweit vorhanden)
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen

Bei Fragen zum Unterhaltsrecht:

  • letzte zwölf Verdienstbescheinigungen (falls abhängig tätig)
  • letzter Steuerbescheid (falls abhängig tätig)
  • Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Kalenderjahre (falls selbständig tätig)
  • Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Kalenderjahre (falls selbständig tätig)
  • letzte drei Einkommensteuerbescheide und -erklärungen (falls selbständig tätig)
  • sonstige Einkommensbelege (z.B. zum Arbeitslosengeld, zur Sozialhilfe, zu Renten oder Vermögenserträgen etc.)
  • entsprechende Einkommensunterlagen Ihres Ehepartners
  • Lebensversicherungspolicen
  • Belege über Ihre Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Konten, Lebensversicherungen)
  • Belege über Ihre Fixkosten (z.B. Miete, Hauskosten, Versicherungen, Kredite) 
  • Bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Unterhalt (z.B. Urteile, einstweilige Anordnungen, einstweilige Verfügungen)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Unterhalt (z.B. Prozessvergleich, Anwaltsvergleich, Trennungsvereinbarung)
  • außergerichtliche Unterhaltstitel (z.B. notarielle Urkunde, Jugendamtsurkunde) 

Bei Fragen zur elterlichen Sorge bzw. zum Umgangsrecht:

  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen zum Sorge- oder Umgangsrecht
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner (dem anderen Elternteil) oder dessen Anwalt/Anwältin
  • Schreiben des Jugendamts
  • Sachverständigengutachten (falls vorhanden) 

Bei Fragen zur Ehewohnung/Hausrat:

  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zur Ehewohnung/zum Hausrat (z.B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Anordnungen)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zur Ehewohnung (zum Hausrat), z.B. Prozessvergleich, Anwaltsvergleich, Trennungsvereinbarung
  • Mietvertrag 
  • Grundbuchauszug (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegattensteht)
  • Finanzierungsunterlagen (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht)

Bei Fragen zur Hausratsteilung:

Liste über den im gemeinsamen Eigentum stehenden Hausrat (Liste A)
Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die
  • in der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden (unabhängig davon, wer sie bezahlt hat),
  • vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft und in der Ehe ganz oder teilweise bezahlt wurden (unabhängig davon, wer sie bezahlt hat),
  • Sie und Ihr Ehegatte aus Anlass der Hochzeit gemeinsam geschenkt erhalten haben,
  • Sie und Ihr Ehegatte während der Ehe gemeinsam geschenkt erhalten haben.
Liste über den in Ihrem Alleineigentum stehenden Hausrat (Liste B)
Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die
  • Sie in die Ehe eingebracht haben,
  • in die Ehe eingebracht haben und die später ersetzt wurden,
  • in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben haben
  • geerbt haben,persönlich geschenkt erhalten haben.
Liste über den im Alleineigentum Ihres Ehepartners stehenden Hausrat (Liste C) 
Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die
  • Ihr Ehepartnerin die Ehe eingebracht hat,
  • in die Ehe eingebracht hat und die später ersetzt wurden,
  • in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben hat,
  • geerbt hat,persönlich geschenkt erhalten hat.  

Bei Fragen zum Zugewinn:

  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem (geschiedenen) Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
  • Aufstellung des eigenen Anfangsvermögens bei Eheschließung
  • im Verlauf der Ehe erhaltene Zuwendungen Dritter mit Datum und Höhe Aufstellung des derzeitigen Vermögens
  • Soweit vorhanden: Selbiges vom Ehepartner
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Zugewinnausgleich (z.B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Verfügung, Arrestbeschluss)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich (z.B. Prozessvergleich, notariell beurkundete oder gerichtlich protokollierte Scheidungsfolgenvereinbarung)

Rechtsanwalt

Kontakt

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